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Digitale Garantien – eine wichtiger Baustein zur Stärkung und Sicherung einer breiten Lieferantenbasis

Ein wichtiges Mittel zur Steigerung der Resilienz von Wertschöpfungsketten ist sicherlich die Verbreiterung und Diversifizierung der Lieferantenbasis. Um möglichst lange Kreditorenlaufzeiten einerseits zu sichern und andererseits die Liquidität für die Lieferanten zu stärken, bieten sich bewährte Lieferantenfinanzierungsinstrumente wie Dynamic Discounting und Reverse Factoring an. Diese Instrumente entfalten ihre Wirkung immer dann, wenn Lieferanten Rechnungen erstellt haben und das Käuferunternehmen diese akzeptiert hat.

Doch was geschieht, wenn Lieferanten eine Absicherung des Käuferrisikos benötigen? Für die „klassische“ Zahlungssicherung werden typischer Weise Warenkreditversicherungen abgeschlossen. Das Käuferunternehmen hat darauf jedoch keinen Einfluss. Wenn nun das Käuferunternehmen bestehende und/oder neue Lieferantenbeziehungen in Verbindung mit Lieferantenfinanzierungsprogrammen aktiv stärken möchte, so kann es dies mit der prozess-integrierten und flexiblen Bereitstellung von digitalen Zahlungsgarantien sicherstellen.

In zwei Schritten zur Zahlungsgarantie

 

Gemäß den Standard Definitions for Techniques of Supply Chain Finance wird eine Garantie wie folgt definiert:

Eine Garantie ist jede unterzeichnete Verpflichtung, wie auch immer sie benannt oder beschrieben ist, die eine Zahlung (durch den Bürgen) auf Vorlage einer entsprechenden Forderung. Garantien können auch folgenden Bestimmungen unterliegen international anerkannten Regeln der Praxis, die von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben werden URDG 758. Garantien, sowohl finanzieller als auch leistungsbezogener Art, die von Finanzdienstleistern gewährt werden, bilden eine wichtige Kategorie der traditionellen Handelsfinanzierungstechniken. Allgemeiner ausgedrückt ist eine Garantie ein Versprechen, die Verantwortung für die finanziellen Verpflichtungen einer anderen Partei zu übernehmen, wenn diese Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Partei, die diese Verantwortung übernimmt, wird als Garantiegeber bezeichnet.

Quelle: S. 82, STANDARD DEFINITIONS FOR TECHNIQUES OF SUPPLY CHAIN FINANCE, Global Supply Chain Forum

Die gesamten Standard Definitions können Sie hier downloaden:

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